Erfolgreich abgestempelt
Vorgeschriebene Angaben auf der Verpackung:
Güteklassen
Kriterien für die Einteilung in die verschiedenen Güteklassen sind der Zustand von Schale und Kutikula (= dünnes Häutchen, das das Ei-Innere vor Austrocknung und Infektion schützt) sowie von Luftkammer, Eiklar, Dotter, Keim und vom Geruch des Eies.
Güteklasse A – “frisch”
Güteklasse A ist die “First Class” unter den Eiern. Die meisten im Handel befindlichen Eier tragen diese Güteklasse. Es handelt sich dabei um saubere Eier mit unverletzter Schale. Sie sind besonders frisch und dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt und auch nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden. Früher handelte es sich hier um die Güteklasse 1A.
Güteklasse B – „Eier zweiter Qualität”
Eier der Güteklasse B dürfen ausschließlich für die Industrie – z.B, Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie – verwendet werden. Bei dieser Güteklasse ist es erlaubt, dass die Eier gewaschen oder durch Kühlung haltbar gemacht werden. Bis Ende 2003 gehörten diese Eier in die Güteklasse C.
Haltungsformen
Bei den Eiern der Güteklasse A muss auch die jeweilige Haltungsform der Legehennen angegeben werden. Dabei sind folgende Bezeichnungen zulässig, wenn die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
• Eier aus ökologischer Erzeugung (Bio-Eier)
• Freilandhaltung
• Bodenhaltung
• Käfighaltung (Kleingruppenhaltung)
Gewichtsklassen
Auf den Verpackungen wird die Gewichtsklasse durch Buchstaben oder Begriffe oder durch eine Kombination von beiden gekennzeichnet. Die entsprechenden Gewichtsspannen können zusätzlich angegeben werden. Seit 1996 werden Eier der Güteklasse A nach folgenden Gewichtsklassen sortiert:
• XL = Sehr groß = 73g und darüber
• L = Groß = 63g bis unter 73g
• M = Mittel = 53g bis unter 63g
• S = Klein = unter 53g – Klasse ist nach unten offen
Mindesthaltbarkeitsdatum und empfohlene Lagerbedingungen
Auf den Packungen stehen Angaben wie “mindestens haltbar bis” gefolgt von Tag und Monat sowie „Verbraucherhinweis: Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen.”
Das “Mindesthaltbarkeitsdatum” sagt aus, dass das Ei bei kühler Lagerung bis zum 28. Tag nach dem Legen zur Güteklasse A gehört. Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten. Im Handel ist eine Kühlung erst ab dem 18. Tag erforderlich – vorher ist das Ei durch eine eigene „Schutzschicht“ geschützt. Das ist auch der Grund, warum das Ei nicht gewaschen werden darf, denn sonst würde die Schutzschicht zerstört.
Stempelaufdruck – Vorgeschriebene Kennzeichnung auf dem Ei
Die Eier selbst werden mit einem Code gekennzeichnet. Z.B. ist der Code für Original Eberl-Eier 1‑DE-0921613 oder 2‑DE-0921611. Anhand des Erzeugercodes lässt sich die Herkunft genau zurückverfolgen.
Haltungsform
Die erste Ziffer steht dabei für das Haltungssystem:
0 = Eier aus ökologischer Erzeugung (Bio-Eier)
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Eier aus Käfighaltung
Herkunftsland
Die folgende 2‑stellige Buchstabenkombination gibt das Herkunftsland an, z.B. „DE für Deutschland“
Betriebsnummer
Auf den Ländercode folgt die Identifizierungsnummer, die den Betrieb codiert. Bei deutschen Eiern ist aus den ersten beiden Ziffern das Bundesland erkennbar, in dem der Erzeugerbetrieb liegt: „09“ steht z.B. für Bayern. Bei Eiern aus Bayern kann man an der dritten Ziffer der Betriebsnummer erkennen, aus welchem Regierungsbezirk das Ei stammt: Z.B. „092“ für Niederbayern.